solche existierten nicht. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 15. Juli 2004 ergänzte das BUWAL diesbezüglich, man habe ursprünglich den Spielraum der LSV ausnützen und jedem Einzelfall gerecht werden wollen. Die Vorinstanz schliesst sich der neuen Meinung des BUWAL an, weist aber auf gewisse problematische Punkte dieser Sichtweise hin: So könnten auf Grund seiner hohen Lebensdauer nicht das gesamte Rollmaterial dem heutigen bzw. dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Zudem bestünden verschiedene Anforderungen an das Rollmaterial. Die vom BUWAL an lärmarme Fahrzeuge gestellten Anforderungen seien nicht durchwegs als Standard anerkannt.