Damit sei eine punktuelle Schallmessung im Vergleich zum Jahresdurchschnitt nicht zwingend repräsentativ. Zusammenfassend hält das BUWAL fest, die Störwirkung des Schalls werde durch das Weglassen eines Korrekturfaktors für Kurvenkreischen nach dem neusten Stand des Wissens korrekt wiedergegeben. Auf Nachfrage der Instruktionsrichterin hielt das BUWAL am 20. Oktober 2003 fest, der neuste Stand des Wissens beziehe sich auf die revidierte Haltung betreffend die Auslegung der LSV, nicht aber auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse seit Erlass der LSV; solche existierten nicht.