Bezüglich der Berechnung des Beurteilungspegels nachts gemäss Anhang 4 LSV erachtete das BUWAL eine Pegelkorrektur K2 von lediglich +6 dB(A) als angemessen. Hingegen sei die von der EMPA ermittelte Überschreitung des Immissionsgrenzwertes tags korrekt und zutreffend beurteilt. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist das BUWAL nun neu der Ansicht, der entsprechende Beurteilungspegel Lr sei nach Anhang 4 LSV zu ermitteln, ohne jedoch einen Zuschlag für das Kurvenkreischen zu berücksichtigen. Zwar könne