Andererseits nahm sie eine Beurteilung gestützt auf Anhang 6 (Industrie- und Gewerbelärm) vor. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) führte in seinen Stellungnahmen vom 27. Oktober 1998 und 16. Februar 1999 aus, der Untersuchungsbericht der EMPA sei komplett und fachtechnisch grundsätzlich korrekt erstellt. Die Beurteilung der Lärmsituation sei aber ausschliesslich nach Anhang 4 LSV und nicht nach Anhang 6 LSV vorzunehmen. Bezüglich der Berechnung des Beurteilungspegels nachts gemäss Anhang 4 LSV erachtete das BUWAL eine Pegelkorrektur K2 von lediglich +6 dB(A) als angemessen.