Die EMPA kam in ihrem Untersuchungsbericht sinngemäss zum Schluss, dass die Berechnungsformel für den Fahrlärm die Lärmsituation nicht störungsgerecht abbilde. Diesbezüglich hielt sie fest, dass die Störwirkung hauptsächlich vom Quietschen ausgehe, und erachtete es als angezeigt, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Sie beurteilte die Geräuschimmissionen daher einerseits gestützt auf den Anhang 4 LSV, wobei sie in Anlehnung an die Vorgabe für die Berechnung des Rangierlärms sowohl tags als auch nachts eine Pegelkorrektur K2 von +8 dB (Maximalwert) einführte. Andererseits nahm sie eine Beurteilung gestützt auf Anhang 6 (Industrie- und Gewerbelärm) vor.