In der vorliegenden Situation tritt unbestrittenermassen kein eigentlicher Rangierlärm auf. Damit ist für die Berechnung des Beurteilungspegels Lr gestützt auf Anhang 4 LSV von der Formel Lr = Leq,f + K1 auszugehen. Dies ergibt ausgehend von den Messungen und Berechnungen der EMPA einen Beurteilungspegel Lr von 60 dB(A) tags (66.7-7.2=59.5) und einen solchen von 38 dB(A) nachts (52.9-15=37.9). Auch diese Berechnungen werden von den Verfahrensbeteiligten an sich nicht bestritten.