3 diese Massnahme unverhältnismässig sei; allenfalls unter Fortführung bzw. Intensivierung des Fahrzeug-Sanierungsprogramms. X (Beschwerdegegner) beantragte die Abweisung der Beschwerde. Im Rahmen der Instruktion des Beschwerdeverfahrens holte die REKO/INUM ein Gutachten eines Akustikexperten ein und führte eine Instruktionsverhandlung durch. Aus den Erwägungen: (Formelles) 5. Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäss, der massgebende Beurteilungspegel sei gestützt auf die Messungen der EMPA nach Anhang 4 LSV ohne die Pegelkorrektur K2 bzw. mit einer Pegelkorrektur K2 von höchstens +4 dB(A) zu berechnen.