Gegen diese Verfügung erhob die MOB (im Folgenden: Beschwerdeführerin) am 9. Januar 2003 Verwaltungsbeschwerde bei der Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (REKO UVEK; seit dem seit dem 1. Juli 2004 und im Folgenden: Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt [REKO/INUM]; vgl. AS 2004 2155). Sie beantragt, der massgebende Lärmpegel sei gestützt auf die Lärmmessungen der EMPA neu zu beurteilen. Weiter beantragt die Beschwerdeführerin, sie sei von der Verpflichtung zur Kostenübernahme für Schallschutzfenster zu befreien, da