X gelangte am 19. Dezember 1997 an das Bundesamt für Verkehr (BAV) und beantragte die Anordnung geeigneter Lärmschutzmassnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 4 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV, SR 814.41). Neben der Überprüfung der Geleiseanlage und verschiedener Tests mit lärmreduzierenden Massnahmen an Geleise und Rollmaterial, beauftragte die MOB die Eidgenössische Materialprüfungsund Forschungsanstalt (EMPA), bei der besonders exponierten Liegenschaft des X Lärmmessungen durchzuführen. In ihrem Bericht beurteilte die EMPA die Lärmsituation anhand der Anhänge 4 (Bahnlärm) und 6 (Industrie- und Gewerbelärm) der LSV.