Entsprechend den Vorgaben des Zürcher Regierungsrats ist die rückwärtige Erschliessung der Liegenschaften westlich der Ringstrasse Ziel bzw. Aufgabe dieses Verfahrens. Somit wird der Quartierplan, sofern es gelingt, die jeweiligen Grundstücke ausreichend von hinten zu erschliessen, auch die Aufhebung des entsprechenden Anschlusses an die Ringstrasse vorsehen können. Das Quartierplanverfahren erscheint somit als geeigneter, um bezüglich Erschliessung zusammen mit dem rück- auch über das vorderseitige Schicksal der an der Industriestrasse gelegenen Liegenschaft der Beschwerdeführenden zu befinden.