O., S. 439). Gemeinhin wird zwischen formeller und materieller Koordination unterschieden (vgl. Christoph Bandli, Neue Verfahren im Koordinationsgesetz: Ausgleich von Schutz und Nutzen mittels Interessenabwägung, Umweltrecht in der Praxis [URP] 2001, S. 511 ff.). Während man unter formeller Koordination die Harmonisierung oder Zusammenlegung verschiedener Verfahren zwecks Sicherstellung der materiellen Koordination versteht, ist mit letzterer die Abstimmung von allen auf ein Vorhaben anwendbaren materiellen Vorschriften, mithin also die Interessenabwägung gemeint (vgl. Bandli, a.a.O., S. 534).