nachdem und obwohl die Glattalbahn ihren Betrieb bereits aufgenommen hat. Es ist davon auszugehen, dass sich die Beschwerdegegnerin gegen die Auflage gewehrt bzw. die Vorinstanz diese gar nicht erst angeordnet hätte, wenn bahntechnische oder -rechtliche Überlegungen einer solchen Lösung entgegengestanden hätten. Ewas südlich der heutigen Industriestrasseeinmündung soll die Glattalbahn die Ringstrasse kreuzen, um auf deren Ostseite weiterzufahren. Behinderungen der Bahn durch im Stau stehende Motorfahrzeuge können dort nicht ganz ausgeschlossen werden, obwohl an sich gilt, dass der Strassenbahn das Geleise freizugeben und der Vortritt zu lassen ist (Art.