Damit steht der Bezug zum kommunalen Quartierplanverfahren, welches als einziges die Möglichkeit für eine ganzheitliche Beurteilung bietet, im Vordergrund. Dieser Meinung scheint auch die Beschwerdegegnerin zu sein, wenn sie ausführt, die Schliessung der Einmündung der Industrie- in die Ringstrasse sei eine Folge des Quartierplans und nicht des Baus der Stadtbahn. Sodann leuchtet, was die Bauausführung angeht, ohne weiteres ein, dass die Schliessung unabhängig vom eigentlichen Bahnprojekt realisiert werden kann.