6.4.1. Das Verkehrskonzept des im Entstehen begriffenen Quartierplans, welcher festlegen wird, wie die rückwärtige Erschliessung Hochbord konkret auszugestalten ist (vgl. §§ 123 ff. des kantonal zürcherischen Gesetzes vom 7. September 1975 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht [PBG], LS 700.1), beruht auf einem «internen» und damit vom Glattalbahnprojekt grundsätzlich unabhängigen Konzept, welches seinerseits das Abhängen der Anschlussstrassen vom Hochbord auf die Ringstrasse vorsieht. Was das Bauplanerische betrifft, bedeutet das, dass die strittige Strassenschliessung auch ohne den Bau der Glattalbahn angeordnet worden wäre - wenngleich zu einem späteren Zeitpunkt.