Eisenbahnen. Plangenehmigung für eine Strassenbahn. Aufhebung eines Strassenanschlusses. Zuständige Behörde. Koordination. - Soll eine neu zu errichtende Strassenbahn Teile einer Strasse beanspruchen, sind nebst der eigentlichen Bahninfrastruktur auch die durch die Linienführung der Bahn bedingten baulichen Veränderungen der Strasse im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu bewilligen. Über die Aufhebung des Anschlusses einer Seitenstrasse