12 Die nach der Anordnung der neuen Luftraumstruktur durchgeführte Sicherheitsstudie zeigt zudem, dass die Überlegungen der Vorinstanz sachgerecht waren. So verlangte die Sicherheitsstudie «Safety Case Document ZAP DVO 2» noch zusätzliche Einschränkungen, bis die Luftraumbenützer sich an die neue Luftraumstruktur gewöhnt und eine entsprechende Schulung genossen hätten. Die Forderung der Vorinstanz nach einer ständigen Hörbereitschaft auf Funk beim Befliegen der Segelflugräume am Albis ist angesichts der komplexen Luftraumstruktur ebenfalls nachvollziehbar. Die Überlegungen der Vorinstanz erscheinen sachgerecht;