In einer weiteren Notam vom 8. April 2004 hat die Vorinstanz die Klassierung des Luftraumes unter den TMA 10 und 11 als Luftraum D aufgehoben, den Luftraum D unter der TMA 7 dagegen beibehalten. Zusätzlich liess sie aber VFR-Flüge bis zu einer Höhe von 1000 Fuss über Grund mit eingeschaltetem Transponder ohne Einschränkung zu. Ferner wurden im Bereich der TMA 7 zwei Segelflugräume (Albis West und Albis Ost) eingerichtet. Die Segelflugräume sind zeitlich befristet bis am 31. Oktober 2004. Weiter hob die Vorinstanz die Zone CTR 2 in ihrem