Es besteht deshalb die Gefahr, dass sich die Nachfrage nach ihren Angeboten und nach Segelflugstarts und damit verbunden die Einnahmen reduzieren. Dass die geltend gemachten finanziellen Nachteile lediglich auf Vermutungen beruhen (so die Vorinstanz und die Beigeladene 1 in ihren Stellungnahmen vom 24. September 2003 bzw. vom 13. Oktober 2003), und nicht nachgewiesen ist, ob tatsächlich finanzielle Einbussen entstehen, lässt die Anliegen der Betreiberinnen der Flugfelder nicht weniger glaubwürdig erscheinen. Der Einfluss der jeweiligen Flugmöglichkeiten auf die Attraktivität eines Flugbetriebes ist offenkundig.