Was die privatrechtlich organisierten Halterinnen der verschiedenen Flugfelder anbelangt, so bieten diese als Betreiberinnen von Flugschulen regelmässig Aus- und Weiterbildungskurse an und besorgen teilweise den gesamten Segelflugschleppdienst. Die Neuregelung des Luftraumes, insbesondere der TMA 7 sowie der CTR 2 schränkt sie alle bzw. die Benutzer und Benutzerinnen ihrer Flugfelder und ihrer Dienstleistungen auf die eine oder andere Weise in ihrer Wahl bzw. der Benutzung möglicher Flugrouten ein oder schliesst sie hiervon gar aus, weil ihre Flugfelder in der Nähe des Flughafen Zürichs liegen.