Einerseits in Organisationen, die ein Flugfeld als Eigentümerin oder Mieterin halten und eine Flugschule sowie allenfalls einen Schleppdienst (Beschwerdeführende 1 und 2) betreiben, andererseits in einzelne natürliche Personen, die im Besitze eines Pilotenausweises sind und als Mitglieder der jeweiligen Organisationen die zugehörigen Flugfelder benutzen. 2.2. Was die privatrechtlich organisierten Halterinnen der verschiedenen Flugfelder anbelangt, so bieten diese als Betreiberinnen von Flugschulen regelmässig Aus- und Weiterbildungskurse an und besorgen teilweise den gesamten Segelflugschleppdienst.