Erst kürzlich überwies der Gemeinderat dem Stadtrat Zürich eine Motion sowie ein Postulat im Zusammenhang mit dem Kalkbreiteareal. Nach Art. 18 Abs. 4 EBG ist das kantonale Recht zu berücksichtigen, soweit es die Bahnunternehmung in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränkt. Zwar kann bei der Frage des anwendbaren Verfahrensrechts nicht bereits geklärt werden, inwiefern das kantonale Recht (hier die Frage der Übereinstimmung mit der kommunalen Zonenordnung) zu berücksichtigen ist. Angesichts der Diskussionen, die über die Nutzung des