Hingegen wird die Anlage neu von einem 2.4 m hohen Zaun umschlossen und während der Nacht beleuchtet, womit offensichtlich Auswirkungen in räumlicher Hinsicht gegeben sind. Weiter ist die projektierte Abstellanlage auf dem südlichen Teil des fraglichen Areals geplant. Entlang der Badenerstrasse soll ein ungefähr 20 m breiter Streifen für eine allfällige Überbauung freigehalten werden. Eine Doppelnutzung des Areals bleibt damit möglich. Auch hat die Beschwerdegegnerin im vorliegenden Beschwerdeverfahren am 18. Februar 2004 erneut bestätigt, dass nachträglich noch Stützen für eine allfällige Überdachung der Abstellanlage eingebaut werden könnten.