Der Beschwerdeführer macht denn auch geltend, die offene Geleiseanlage widerspreche den planerischen Vorgaben der Stadt Zürich und verunmögliche eine qualitativ gute städtebauliche Lösung. Durch die betrieblichen Anpassungen (Durchlaufbetrieb) entfallen mit der neuen Anlage die bis anhin notwendigen Rangierfahrten. Damit verringern sich die direkten Auswirkungen des Tramverkehrs vor allem in der Kalkbreitestrasse. Insofern dürften in der Betriebsphase keine erheblichen neuen Auswirkungen auf den Raum entstehen. Hingegen wird die Anlage neu von einem 2.4 m hohen Zaun umschlossen und während der Nacht beleuchtet, womit offensichtlich Auswirkungen in räumlicher Hinsicht gegeben sind.