Weiter sei der Einbau einer Geleiseschmieranlage vorgesehen. Diese Massnahmen führten zu einer beträchtlichen Verminderung der Lärmemissionen. Zudem sei das betroffene Gebiet durch die Anlagen der SBB AG sowie den Verkehr auf der Badenerstrasse bereits erheblich mit Lärm vorbelastet. Schliesslich bestünden weder aus Sicht des Kantons noch der Stadt Zürich grundsätzliche verfahrensrechtliche Einwände gegen das Projekt. Daher komme das BAV zum Schluss, das äussere Erscheinungsbild verändere sich nicht wesentlich und wirke sich nur unerheblich auf Raum und Umwelt aus. Auch berühre das Projekt keine schutzwürdigen Interessen Dritter.