Das fragliche Gebiet besteht aus den Grundstücken Nr. 5438 (im Eigentum der VBZ), 6046 und 5511 (beide im Eigentum der Stadt Zürich), wobei für die Anlage ausschliesslich das Grundstück Nr. 5438 beansprucht wird. Nördlich wird das betreffende Gebiet von der Badenerstrasse, südwestlich von der SBB[78]-Linie und südöstlich von der Kalkbreitestrasse begrenzt.