1 Eisenbahnen. Erneuerung der Abstellanlage «Depot 4 Kalkbreite». Verfahrensrecht. Auswirkungen auf Raum und Umwelt. Vereinfachtes oder ordentliches Verfahren? Art. 18i EBG. Art. 7, Art. 8 LSV. - Das vereinfachte Plangenehmigungsverfahren kann nur dann durchgeführt werden, wenn das betreffende Bauvorhaben keine oder nur untergeordnete Auswirkungen auf die Umgebung hat, d. h. bei kleinen, örtlich klar und eng begrenzten Vorhaben, die raumplanungsund umweltrechtlich unerheblich sind (E. 5.2). Die gesetzlichen Voraussetzungen sind vorliegend nicht erfüllt (E. 5.3).