{"Signatur": "CH_VB_011", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2004-08-13", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_011_JAAC-69-20--_2004-08-13.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150006887.pdf?ID=150006887", "Checksum": "817f4a0e816c2648db18cad11221d371"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 69.20 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 13.08.2004 JAAC 69.20 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006 13.08.2004 JAAC 69.20 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente 13.08.2004 JAAC 69.20 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  CRINEN, Commission de recours en matière d'infrastructures et d'environnement, jusqu'à 2006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) CRINAM, Commissione federale di ricorso in materia d'infrastrutture ed ambiente"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:21:21", "Checksum": "a9b2c3a06d27b48ca3f678627162892e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Rekurskommission INUM 13.08.2004 JAAC 69.20 \r\n\n 3\nEbenfalls südöstlich, auf der anderen Seite der Kalkbreitestrasse, befindet\nsich das Tramdepot Kalkbreite. Die Abstellanlage ist, um mit möglichst we­nig\nRangieraufwand bewirtschaftet werden zu können, neu im Durchlaufbetrieb\nkonzipiert. Damit entfallen die Manöverfahrten, bei denen die Tramzüge\nrückwärts über die Kalkbreitestrasse in die Stumpengeleise gestellt werden.\nDie Einfahrten sollen ausschliesslich aus der Badenerstrasse erfolgen und die\nAusfahrten nur über die Kalkbreitestrasse. Zusätzlich bleibt die Anlage, wie\nbisher, mit dem Tramdepot und dem Dienstgeleise in der Elisabethenstrasse\n(nördlich direkt neben dem Tramdepot) verbunden. Da die Anlage im\nNormalfall nur als Abstellfläche dient, ergeben sich pro Tag weniger als\n20 Fahrzeugbewegungen. Die Geleise 1 und 2 sollen auch von Bussen und\nGleis 9 von schweren Materialtransportern befahren werden können.\nDaher ist deren Erstellung nach konventioneller Methode geplant (20 cm\nFundationsschicht, 25 cm Unterbeton, 17 cm Oberbeton, 4 cm Deckbelag).\nFür die übrigen Geleise ist ein retensiver Aufbau mit vorfabrizierten\nMonoblock-Betonschwellen vorgesehen und die Flächen werden als\nSchotterrasen begrünt. Zur Lärmverminderung ist vor den Kurven der Einbau\nvon Schmierapparaten geplant. Die neue Geleiseanordnung bedingt ebenfalls\nden Abbruch des alten Dienstgebäudes an der Kalkbreitestrasse. Im südlichen\nTeil des Areals sind 20 Mitarbeiterparkplätze vorgesehen. Die Anlage soll\nzum Schutz der Fahrzeuge vor Vandalismus eingezäunt werden. Die geplante\nHöhe des Zaunes beträgt entgegen der Planvorlagen nicht 4 m, sondern 2.4 m.\nEin- und Ausgang der eingezäunten Anlage sind mit einem elektrischen\nSchiebetor versehen. Zudem wird die Anlage nachts beleuchtet. Auf dem\neingezäunten Gebiet soll sich nur instruiertes Personal aufhalten. Zwischen\nder Badenerstrasse und der eigentlichen Geleiseanlage wird ein 20 m breiter\nStreifen für Hochbauten freigehalten. Die Anlagekosten werden auf knapp\nFr. 8.3 Mio. (Preisbasis 1. April 2001) beziffert.\nUnbestritten ist, dass vorliegend das Projekt im bundesrechtlichen\nPlangenehmigungsverfahren zu bewilligen ist. Hingegen ist umstritten, ob\ndie Vorinstanz zu Recht das vereinfachte Verfahren durchgeführt hat. Dies ist\nnachfolgend zu prüfen.\n5.1. Die Vorinstanz begründet die Wahl des vereinfachten Verfahrens\nunter Berufung auf Art. 18i Abs. 1 Bst. b EBG damit, dass die bestehende\nAbstellanlage erneuert, nicht aber vergrössert werde. Der Ersatz der\nbestehenden Stumpengeleise durch durchgehende Geleise ermögliche ein\nBetriebskonzept mit Umlaufbetrieb, was dazu führe, dass die Rangierfahrten\nentfallen würden. Weiter sei der Einbau einer Geleiseschmieranlage\nvorgesehen. Diese Massnahmen führten zu einer beträchtlichen\nVerminderung der Lärmemissionen. Zudem sei das betroffene Gebiet durch\ndie Anlagen der SBB AG sowie den Verkehr auf der Badenerstrasse bereits\nerheblich mit Lärm vorbelastet. Schliesslich bestünden weder aus Sicht\ndes Kantons noch der Stadt Zürich grundsätzliche verfahrensrechtliche\nEinwände gegen das Projekt. Daher komme das BAV zum Schluss, das\näussere Erscheinungsbild verändere sich nicht wesentlich und wirke sich\nnur unerheblich auf Raum und Umwelt aus. Auch berühre das Projekt keine\nschutzwürdigen Interessen Dritter.\nDemgegenüber verlangt der Beschwerdeführer die Durchführung des\nordentlichen Verfahrens und hält fest, vorliegend gehe es nicht um eine lokale\nAnpassung der Geleiseanlagen, sondern um einen deutlichen Eingriff mit\n\n"}