694 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 (ZGB, SR 210). Im Zusammenhang mit der Frage der Erteilung des Enteignungsrechts (Ziff. 5 der Erwägungen) wird sodann lediglich festgehalten, die geführten Verhandlungen zwischen der Beschwerdegegnerin und den Einsprechenden habe ergeben, ein freihändiger Erwerb bzw. eine Löschung der Wegrechte sei nicht möglich. Welchen Inhalts diese Verhandlungen waren und ob die neue