Es weist einzig darauf hin, dass eine Sicherung des Bahnübergangs ungefähr 300’000-500’000 Franken kosten würde und auf der Strecke Lenzburg-Luzern nicht bei jedem Bahnübergang eine Luxusvariante gewählt werden könne. In der angefochtenen Verfügung finden sich keine Ausführungen, wie eine Offenhaltung des fraglichen Bahnübergangs ausgestaltet sein müsste. Es wird nicht ausgeführt, welche Massnahmen für eine wirkungsvolle Sicherung des Bahnübergangs notwendig wären. Zudem nimmt das BAV auch keinen Bezug auf die von der Beschwerdeführerin 2 ins Feld geführte Variante einer teilweisen Offenhaltung.