4 Kernpunkt und Ziel der durch das Koordinationsgesetz verwirklichten Neuordnung der Entscheidverfahren war und ist eine bessere Koordination sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen, insbesondere auch für Eisenbahnprojekte. Die Plangenehmigung ist zugleich die Baubewilligung und genügt damit für die Realisierung des Vorhabens.