2 Zusammenfassung des Sachverhalts: Am 10. September 2003 reichte das Verkehrs- und Tiefbauamt des Kantons Luzern dem Bundesamt für Verkehr (BAV) das Plangenehmigungsgesuch für die Sanierung der Seetalbahn 2. Etappe Stufe B, Aufhebung Bahnübergang Margarethenstrasse in der Gemeinde Ballwil ein. Dieser Bahnübergang wurde im Sinne einer vorsorglichen Massnahme bereits im Sommer 2001 geschlossen. Mit Verfügung vom 7. Juni 2004 genehmigte das BAV die Pläne mit Auflagen.