aber auch die sich aus den Mitbenützungsverhältnissen in Tschiertschen und Churwalden ergebenden unterschiedlichen Interessen der beteiligten Mobilfunkbetreiberinnen entgegen. Die Planung der Beschwerdegegnerin 2 sieht vor, dass nach einer allfälligen Inbetriebnahme der Sendeanlagen in Maladers und in Tschiertschen insbesondere östlich von Maladers bis Calfreisen, aber auch östlich von Passugg und in Praden Gebiete mit geringer Empfangsleistung bestehen bleiben. Ob die Beschwerdegegnerin 2 für diese Gebiete eine weitere Antenne benötigen wird, konnte sie anlässlich der mündlichen Verhandlung nicht sagen.