Aus den Abdeckungskarten 10 und 11 zu den von der Beschwerdegegnerin 2 gewählten beiden Standorten innerhalb der Bauzone ergibt sich, dass diese Standorte den Bereich Meiersboden im Talbereich der Plessur und auch den zweiten Teil der Strecke Chur-Malix nicht optimal abdecken würden, auch wenn die berechnete Pegelstärke zumindest für Fahrzeuglenker ausreichend sein dürfte. Gemäss glaubhaften Ausführungen der Beschwerdegegnerin 2 müssten zudem die Antennen an einem Standort innerhalb der Bauzone freistehend auf einem 20-25 m hohen Mast errichtet werden; ein Dachaufbau dürfte an der fehlenden Dämpfung der Holzdächer scheitern.