kommen, die am südwestlich ausgerichteten Hang liegen und die nicht zu tief gewählt sind. Aber auch die mögliche Belastung durch nichtionisierende Strahlung spricht dafür, einen möglichen Alternativstandort möglichst am westlichen Dorfrand zu wählen. Aus den Abdeckungskarten 10 und 11 zu den von der Beschwerdegegnerin 2 gewählten beiden Standorten innerhalb der Bauzone ergibt sich, dass diese Standorte den Bereich Meiersboden im Talbereich der Plessur und auch den zweiten Teil der Strecke Chur-Malix nicht optimal abdecken würden, auch wenn die berechnete Pegelstärke zumindest für Fahrzeuglenker ausreichend sein dürfte.