Beim Mast Nr. 22 müsste die Beschwerdegegnerin 2 ebenfalls Installationsschränke errichten. Weitere Alternativstandorte ausserhalb der Bauzone sind nicht erkennbar und wurden auch nicht geltend gemacht. Festzustellen ist somit, dass eine Standortoptimierung ausserhalb der Bauzone nicht in Betracht fällt. 8.5.2. Bei der Berücksichtigung von Alternativen innerhalb der Bauzone von Maladers sind vorab die topographischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Das Dorf liegt am Hang des stark ansteigenden Ochsenbergs.