Ein Vergleich der Abdeckungskarten 6, 7 und 8 ergibt, dass die Antennen vom geplanten Standort aus die Abdeckungslücken auf den Strecken Chur-Malix und Chur-Passugg, im Talbereich der Plessur zwischen Chur und Passugg sowie in Passugg selber - wenn auch teilweise mit geringfügigen Unterschieden - am besten zu beheben vermögen. Weiter ist in Betracht zu ziehen, dass die Fernsehsendeanlage in der Naturschutz- und Archäologiezone liegt, an diesem Standort aber zusätzlich Installationsschränke errichtet und Leitung verlegt werden müssten. Beim Mast Nr. 22 müsste die Beschwerdegegnerin 2 ebenfalls Installationsschränke errichten.