Zudem wären die erforderlichen Leitungen und die Stromzufuhr bereits vorhanden. Gegen den sich am Rand einer Kiesabbauzone befindenden Standort auf einem bestehenden Hochspannungsmast sprechen auch keine Gründe des Natur- und Heimatschutzes. Schliesslich sind am vorgesehenen Standort die Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung eingehalten. Weil