Allerdings dürfte sich auf Grund der grossen Distanz von mehr als 200 m zwischen dem Mast Nr. 18 und der Häusergruppe kaum Probleme im Zusammenhang mit der NISV stellen. Demzufolge besteht keine Veranlassung, die Anzahl und die Hauptstrahlrichtung der Antennen in Frage zu stellen. 8.5. Damit stellt sich die Frage nach dem optimalen Standort für die geplante Antennenanlage.