technischen Angaben im vollen Leistungsbereich je nach Frequenzbereich 115 bis 125 Grad und bei noch halber Strahlungsleistung (Half-power Beam Width) 63 bis 67 Grad beträgt. Bereits auf Grund dieser technischen Gegebenheiten überzeugt die Argumentation der Beschwerdegegnerin 2, für die Abdeckung des fraglichen Gebietes, dessen Bedarf ausgewiesen ist, zwei Antennen zu benötigen. Der Einwand der Beschwerdeführerinnen, die Antenne mit Azimut 305 strahle über die Häusergruppe beim Mast Nr. 22 hinweg, trifft zwar zu. Allerdings dürfte sich auf Grund der grossen Distanz von mehr als 200 m zwischen dem Mast Nr. 18 und der Häusergruppe kaum Probleme im Zusammenhang mit der NISV stellen.