9 Aussagekraft der Abdeckungskarten zusammenhängt. Die REKO/UVEK sieht deshalb keinen Anlass, von einer falschen Berechnung auszugehen bzw. die Abdeckungskarte 8 verifizieren zu lassen. 8.4.2. Aus den eingereichten Abdeckungskarten 5 und 5.1 geht hervor, dass das Mobilfunknetz der Beschwerdeführerin 2 in den genannten Gebieten Deckungslücken bzw. Gebiete mit geringerer Empfangsstärke aufweist.