RPV verlangten Abklärung darüber und Begründung dafür, dass der bewilligte Standort die insgesamt beste Lösung mit den geringsten Auswirkungen auf Raum und Umwelt ist. Zwar trifft es zu, dass der Stellungnahme des Kantons in Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht besondere Bedeutung zukommt, insbesondere wenn es um die Abklärung der örtlichen Verhältnisse, der Berücksichtigung kantonalen und kommunalen Rechts und der Koordination der geplanten Anlage mit den anderen Standorten der Gesuchstellerin und den Netzen der übrigen Mobilfunkbetreiberinnen geht.