Vorliegend habe das kantonale Amt für Raumplanung in seiner Stellungnahme vom 14. März 2002 keine Einwände gegen die geplante Antennenanlage vorgebracht. Weiter habe die Gesuchstellerin mit den eingereichten Unterlagen die Standortgebundenheit des Vorhabens nachgewiesen. Aus dem Protokoll der Einspracheverhandlung geht ergänzend hervor, dass vier Standorte zur Auswahl gestanden sind, die Abdeckung in der Gemeinde Maladers schlecht und der Standort auf dem Hochspannungsmast eine gute Lösung sei. 8.3.1. Vorab ist festzuhalten, dass die kantonale Fachstelle zu raumplanungsrechtlichen Fragen gar nicht Stellung genommen hat.