Ferner müsse geprüft werden, ob die gewünschte Versorgung des fraglichen Gebiets nicht auf andere Weise, z. B. durch den Ausbau oder die Mitbenutzung von bereits bestehenden Sendemasten oder den Abschluss eines «Roamingvertrages» sichergestellt werden könne. Dies setze voraus, dass die bereits bestehenden und geplanten Sendeanlagen aller Mobilfunkanbieterinnen innerhalb und ausserhalb der Bauzone in die Prüfung miteinbezogen werden.