Zusammenfassung des Sachverhalts: Am 17. Dezember 2001 reichte die X AG beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ein Gesuch für die Ergänzung der Richtstrahlantennenanlage auf dem ausserhalb der Bauzone von Maladers gelegenen Hochspannungsmast Nr. 18 der von ihr betriebenen 60/60/10 kV-Leitung Lüen-Chur ein. Geplant war die Installation zweier Antennen der Y AG auf der Mastspitze für den Mobilfunk GSM 900/1800 MHz und UMTS sowie zweier Gitterrost-Serviceplattformen für Montagearbeiten. Mangels Bereinigung der Einsprachen überwies das ESTI das Gesuch am 21. November 2002 dem Bundesamt für Energie (BFE) zum Entscheid, welches die Planvorlage am 21. März 2003 mit Auflagen genehmigte.