1 Art. 16-16h EleG. Art. 24 RPG. Errichtung einer Mobilfunkanlage auf bestehendem Hochspannungsmast ausserhalb der Bauzone. - Eine kombinierte Beurteilung verschiedener Emissionsquellen ist nur zulässig, soweit die Strahlungen auf Grund des Verwendungszwecks und des räumlichen Zusammenhangs der fraglichen Anlage zugerechnet werden können (E. 7.2). - Für die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem bestehenden Hochspannungsmast ausserhalb der Bauzone sind ebenso wie im kantonalen Baubewilligungsverfahren Art. 24 RPG sowie die dazu ergangene Rechtsprechung massgebend.