Beide Bauten waren auf dem Gebiet der Gemeinde Port und innerhalb der Bauzone geplant. Gegen diese Plangenehmigung gelangte die Erbengemeinschaft A mit Beschwerde vom 2. Mai 2002 an die Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Rekurskommission UVEK, REKO/UVEK) und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides sowie die Behandlung der im Rahmen der Einsprache gestellten Entschädigungsansprüche. Aus den Erwägungen: (…) 3.