1 Art. 16-16h EleG. Installation einer Mobilfunkantenne auf bestehendem Hochspannungsmast und Errichtung eines Containers. Zuständigkeit und Verfahren für Plangenehmigung und Enteignung. - Nicht nur die Installation einer Mobilfunkantenne auf einem bestehenden Hochspannungsmast, sondern auch die Errichtung des dazugehörenden Containers mit den technischen Einrichtungen ist im bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren nach EleG zu bewilligen (E. 3.3). - Die Plangenehmigung nach Bundesrecht tritt anstelle sämtlicher anderer Bewilligungen.