In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf den Antrag von Nationalrätin Hollenstein hinzuweisen, wonach der Bundesrat gemeinnützigen Organisationen, die ohne Gewinnstreben und eigene Interessen dem Wohl der Allgemeinheit dienen, für Zeitungen aufgrund besonderer Kriterien Vorzugstaxen gewähren sollte (vgl. AB 1994 N 2422). Während die Befürworter einer Privilegierung geltend machten, die gemeinnützigen Organisationen erfüllten im weitesten Sinne ebenfalls Aufgaben des Staats, wodurch dieser entlastet werde und eine Taxerhöhung diese Aufgabenerfüllung gefährden könnte (vgl. AB 1994 N 2424 Votum Hollenstein, AB 1994 N 2427 Votum Baumberger, AB 1994 N 2428