Die Zeitschrift informiert auch über Produkte und Dienstleistungen aus dem Privatversicherungsbereich (vgl. z. B. Inform 3/2000 S. 6 f.). Zu Recht hat die Vorinstanz daher auch die Zeitschrift «Inform» von den nach Art. 15 Abs. 1 PG privilegierten Zeitungen ausgenommen. Dasselbe gilt für den Verband Öffentlicher Krankenkassen der Schweiz (ÖKKV). Der ÖKKV ist zwar gemäss Statuten ein Verein. Mitglieder sind aber nicht die Versicherten, sondern öffentliche Krankenkassen sowie andere Kassen und Institutionen, die sich für die Verbandszwecke einsetzen. Die Zeitschrift