Der Anwalt der Beschwerdeführenden weist darauf hin, dass die KPT Krankenkasse weiterhin als Verein organisiert sei, trotzdem müsse für die Zeitschrift «Inform» der normale Beförderungspreis bezahlt werden. Die Zeitschrift «Inform» wird gemäss Impressum nicht nur von der KPT Krankenkasse, sondern auch von der KPT Versicherungen AG herausgegeben. Während die KPT Krankenkasse die nach der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Versicherten umfasst, bietet die KPT Versicherungen AG private Zusatzversicherungen an. Die Zeitschrift informiert auch über Produkte und Dienstleistungen aus dem Privatversicherungsbereich (vgl. z. B. Inform 3/2000 S. 6 f.).